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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 30/17 (BFH) |
§§: | UStG § 4 Nr. 14 Buchst. a, UStG § 4 Nr. 14 Buchst. b, RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. c |
Schlagwörter | Umsatzsteuerbefreiung, Laborarzt, Heilbehandlung |
Rechtsfrage: | Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Laborleistungen: Sind Laborleistungen, die in einer Gemeinschaftspraxis selbständig tätiger Ärzte ohne Vertragsarztzulassung für nicht in der Laborgemeinschaft tätige Ärzte und Kliniken (sog. Fremdhistologien) erbracht werden, als Heilbehandlungsleistungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei? - Erfordert eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG, dass ein persönliches Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient vorliegt? - Das Verfahren ist durch Beschluss vom 2.7.2019 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-700/17 ausgesetzt. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 29.08.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 221/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 24 88 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.07.2019 |
Erledigungs-Az: | XI R 30/17 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung / Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 2.7.2019). Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. |