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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 48/13 (BFH)
§§: EStG § 23
Schlagwörter Veräußerungsgewinn, Wertzuwachs, Abschreibung
Rechtsfrage: Handelt es sich bei im Rahmen der Berechnung eines Veräußerungsgewinns nach § 23 Abs. 3 EStG zu berücksichtigenden (Sonder-)Abschreibungen um "Wertzuwächse" i.S. der BVerfG-Rechtsprechung, bezüglich derer der Veräußerer vor Änderung der Spekulationsfrist durch das StEntlG 1999/2000/2002 darauf vertrauen durfte, diese - ggf. anteilig - steuerfrei vereinnahmen zu können, sodass eine Berücksichtigung durch konkrete Zuordnung zu den Besitzzeiten zu erfolgen hat und somit eine "pro-rata-temporis" im Rahmen einer linearen Zuordnung/Aufteilung des ermittelten Veräußerungsgewinns ausscheidet? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 25.04.2013
Vorinstanz/AZ: 8 K 3988/11 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 01 89
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.05.2014
Erledigungs-Az: IX R 48/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 24 40