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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 38/99 |
§§: | AO 1977 § 148, EStG § 13, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 6 |
Schlagwörter | Landwirtschaft, Wahlrecht, Bewertungsstetigkeit, Bilanzierungswahlrecht |
Rechtsfrage: | Darf das Feldinventar erstmals zum 30.6.1993 bilanziert werden, wenn es seit dem 1.7.1985, dem Zeitpunkt des Wechsels von der Gewinnermittlung nach § 13a EStG zu der nach § 4 Abs. 1 EStG, nicht bilanziert wurde? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 16.03.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 165/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 00 01 38 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.04.2000 |
Erledigungs-Az: | IV R 38/99 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 08 76 |