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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 157/99 |
§§: | EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 c, EStG § 32 Abs 4 S 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Einkünfte und Bezüge, Ausbildungsplatz, Beginn |
Rechtsfrage: | Ist ein volljähriges Kind, welches vor Aufnahme einer Berufsausbildung in einem Beschäftigungsverhältnis steht bzw. arbeitslos ist, bereits ab dem Monat an, in dem es sich um einen Ausbildungsplatz beworben hat, als "ausbildungsplatzsuchendes Kind" anzusehen mit der Folge, daß die bis zur Aufnahme der Ausbildung erzielten Einkünfte und Bezüge in die Ermittlung des Grenzbetrages einzubeziehen sind? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 24.02.1999 |
Vorinstanz/AZ: | IV 106/98 Ki |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 62 53 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.01.2000 |
Erledigungs-Az: | VI R 157/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Verfahren eingestellt, nachdem Revision zurückgenommen wurde |