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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 70/00
§§: EStG § 9 Abs. 1 S 1, EStDV § 82 b
Schlagwörter Anschaffungsnaher Aufwand, Wesentliche Verbesserung
Rechtsfrage: Nach dem Erwerb eines Mietshauses zur Instandhaltung und Modernisierung aufgewandte Kosten in Höhe von rd. 121.000 DM (= 47,7 v.H. der Gebäude-Ak) kein Erhaltungsaufwand, sondern nachträgliche Herstellungskosten, weil diese zu einer "wesentlichen Verbesserung" des Gebäudes i.S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 Alt. 3 HGB geführt haben - Bisherige Rechtsprechung zum anschaffungsnahen Herstellungsaufwand durch BFH-Beschluss vom 17. 6. 1998 IX B 61/98, BFH/NV 1999, 32 überholt? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 16.05.2000
Vorinstanz/AZ: 14 K 8826/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 69 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.08.2002
Erledigungs-Az: IX R 70/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 10 98