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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-536/03 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 19
Schlagwörter Pro-Rata-Satz, Vorsteuerabzug, EG, EU, Umsatzsteuer, Grundstück
Rechtsfrage: Wie ist Art. 19 der Richtlinie 77/388/EWG zu verstehen? Ist Art. 23 Abs. 4 CIVA (Mehrwertsteuergesetz) mit der genannten Regelung vereinbar, wenn er so verstanden wird, dass, wenn der Steuerpflichtige ein Unternehmen ist, das einer Tätigkeit auf dem Immobiliensektor nachgeht und dabei Arbeiten in zwei Tätigkeitsbereichen ausführt, nämlich zum einen die Errichtung von Gebäuden zum Verkauf (mehrwertsteuerbefreit) und zum anderen die werkvertragliche Übernahme von Aufträgen (mehrwertsteuerpflichtig), zur Berechnung des vorsteuerabzugsfähigen Prozentsatzes der Mehrwertsteuer oder des vom Steuerpflichtigen beim Erwerb von für die beiden Tätigkeiten bestimmten Waren und Dienstleistungen geleisteten Pro-Rata-Satzes im Nenner des zur Berechnung verwendeten Bruches über den Jahresumsatz hinaus der Wert der am Ende jedes Jahres noch nicht abgeschlossenen und noch nicht veräußerten Arbeiten zu berücksichtigen ist, deren Wert ganz oder teilweise noch nicht bezahlt wurde? - Oder ist er so zu verstehen, dass nur der Umsatz erfasst ist?
Vorinstanz: Supremo Tribunal Administrativo (Portugal)
Vorinstanz/Datum: 26.11.2003
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2004 Nr. C 47 S. 21
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 26.05.2005
Erledigungs-Az: Rs C-536/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 30 14