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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 1 BvR 482/16 (BVerfG) |
§§: | UStG 2005 § 2 Abs. 1, UStG 2005 § 2 Abs. 2 Nr. 2, Richtlinie 2006/112/EG Art. 11, Richtlinie 2006/112/EG Art. 13 |
Schlagwörter | Organschaft, Eingliederung, Entgelt, Juristische Person, Öffentlich-rechtliche Körperschaft, Unternehmer |
Rechtsfrage: | Keine Organschaft mit Nichtunternehmer - Zahlungen zur Deckung der Betriebskosten als Entgelt - Verfassungsbeschwerde - |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 02.12.2015 |
Vorinstanz/AZ: | V R 67/14 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFHE 251 S. 547 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 00 93 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 11.01.2017 |
Erledigungs-Az: | 1 BvR 482/16 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |