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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 48/04
§§: EStG § 3 c, EStG § 3 Nr. 26, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Betriebsausgabe, Übungsleiter, Steuerfreie Einnahme, Kürzung
Rechtsfrage: Steht das Abzugsverbot nach § 3 c EStG der Berücksichtigung von Aufwendungen als vorweggenommene Betriebsausgaben (in voller Höhe) dann nicht entgegen, wenn die beabsichtigten Betriebseinnahmen, die gemäß § 3 Nr. 26 EStG bis zu einer Höhe von 2.400 DM (Streitjahr 1996) steuerfrei gewesen wären (hier: beabsichtigte Tätigkeit als Kursleiterin an der Volkshochschule), nicht mehr -wegen Todes- erzielt werden können? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 09.12.2002
Vorinstanz/AZ: 3 K 172/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 06 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.07.2005
Erledigungs-Az: XI R 61/04
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an XI. Senat - neues Aktenzeichen: XI R 61/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 41 65