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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III B 57/00 |
| §§: | EStG § 33 Abs. 1 und 2 |
| Schlagwörter | Reisekosten, Fahrtkosten, Außergewöhnliche Belastung, Krankheitskosten, Suchtkrankheit |
| Rechtsfrage: | Sind Reisekosten anlässlich von Gruppentreffen der Anonymen Alkoholiker und Therapeutentreffen als außergewöhnliche Belastung abziehbar? |
| Vorinstanz: | Thüringer FG |
| Vorinstanz/Datum: | 03.05.2000 |
| Vorinstanz/AZ: | IV 461/99 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 1326 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 71 05 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 29.03.2001 |
| Erledigungs-Az: | III B 57/00 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 75 19 |