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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 2/15 (BFH) |
§§: | AO § 170 Abs. 5 Nr. 2, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 30 Abs. 3, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Festsetzungsfrist, Festsetzungsverjährung, Kenntnis, Kommanditanteil, Anzeigepflicht |
Rechtsfrage: | Beginn der Festsetzungsfrist: Welche Umstände müssen dem Finanzamt im Fall einer mittelbaren Schenkung bekannt sein, damit die Frist zur Festsetzung der Schenkungsteuer zu laufen beginnt? Liegt bei einer mittelbaren (Geld-) Schenkung die Kenntnis der Finanzbehörde von der vollzogenen Schenkung i.S.d. § 170 Abs. 5 Nr. 2, 2. Alternative AO vor, wenn sich diese Kenntnis nur auf die zivilrechtliche Übertragung des Zuwendungsobjekts auf den Bedachten, nicht aber auf die zeitgleiche Veräußerung des Zuwendungsobjekts und den Erhalt des Veräußerungserlöses durch den Bedachten erstreckt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 09.04.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1852/11 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2014 S. 1270 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 17 59 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.03.2017 |
Erledigungs-Az: | II R 2/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 08 56 |