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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-266/13 (EuGH)
§§: VO (EWG) Nr. 1408/71
Schlagwörter EG, EU, Niederlande, Seemann, Schweiz, Einkommensteuer, Arbeitnehmer, Panama
Rechtsfrage: 1. a) Sind die Regeln über den persönlichen Anwendungsbereich der VO (EWG) Nr. 1408/71 und die Regeln über den räumlichen Anwendungsbereich der Zuweisungsregeln in Titel II der VO dahin auszulegen, dass diese Zuweisungsregeln in einem Fall wie dem vorliegenden anwendbar sind, in dem es um (a) einen in den Niederlanden wohnenden Arbeitnehmer geht, der (b) die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt, (c) jedenfalls früher in den Niederlanden pflichtversichert war, (d) als Seemann im Dienst eines in der Schweiz ansässigen Arbeitgebers tätig ist, (e) seine Arbeit an Bord eines Rohrlegers ausübt, der unter panamaischer Flagge fährt, und (f) diese Tätigkeit zunächst außerhalb des Hoheitsgebiets der Union ausübte (ungefähr drei Wochen über dem Festlandsockel der Vereinigten Staaten und ungefähr zwei Wochen in internationalen Gewässern) und danach über dem Festlandsockel der Niederlande (Zeiträume von einem Monat und von ungefähr einer Woche) und des Vereinigten Königreichs (Zeitraum von etwa einer Woche), während (g) die damit erzielten Einkünfte der niederländischen Einkommensteuer unterliegen? - b) Wenn ja, ist die VO (EWG) Nr. 1408/71 dann nur auf die Tage anwendbar, an denen der Betroffene über dem Festlandsockel eines Mitgliedstaats der Union arbeitet, oder auch auf den diesen vorangehenden Zeitraum, in dem er andernorts außerhalb des Hoheitsgebiets der Union arbeitete? - 2. Wenn die VO (EWG) Nr. 1408/71 auf einen Arbeitnehmer wie den in Frage 1 a) genannten anwendbar ist, welche Rechtsordnung oder Rechtsordnungen weist die Verordnung dann als anwendbar zu?
Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2013 Nr. C 207 S. 29
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 19.03.2015
Erledigungs-Az: Rs C-266/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 10 58