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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 41/98
§§: EStG § 4 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 3, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 11 Abs. 2, EStG § 24 Nr. 2
Schlagwörter Gewinnermittlungsart, Nachträgliche Einkünfte, Gewerbebetrieb, Nachträgliche Betriebsausgabe, Abfluß
Rechtsfrage: Sind nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 4 Abs. 1 oder § 4 Abs. 3 EStG zu ermitteln? Hier: Können die nach Betriebsaufgabe angefallenen aber nicht bezahlten Schuldzinsen für ein betriebliches Darlehen, das trotz durchgeführter Vollstreckungsmaßnahmen nicht getilgt werden konnte und vom Kreditinstitut ebenso wie die angefallenen Schuldzinsen als nicht realisierbar angesehen wird, als nachträgliche Betriebsausgaben berücksichtigt werden? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 09.09.1998
Vorinstanz/AZ: 9 K 585/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.09.1999
Erledigungs-Az: XI R 41/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet - ohne Begründung