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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 10/00
§§: FGO § 65, FGO § 76 Abs 1, FGO § 96 Abs 1
Schlagwörter Klagebegehren, Verfahrensmangel, Rechtliches Gehör, Überraschungsurteil
Rechtsfrage: Rechtmäßigkeit eines wegen nicht hinreichender Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens ergangenen Prozessurteils. Ausreichende Bezeichnung des Klagebegehrens durch Bezugnahme auf vorangegangene rechtskräftig abgeschlossene FGliche Verfahren zu den Vorjahren (überhöhter Ansatz von Einkünften aus Gewerbebetrieb und Kapitalvermögen nach Steufa-Prüfung)? Verletzung rechtlichen Gehörs; Überraschungsentscheidung? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 11.06.1999
Vorinstanz/AZ: 3 K 9028/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 57 75
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.11.2000
Erledigungs-Az: X R 10/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 64 66