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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 37/14 (BFH)
§§: GG Art. 20 Abs. 3, GG Art. 3 Abs. 1, KStG § 38 Abs. 5, KStG § 38 Abs. 6, KStG § 34 Abs. 16
Schlagwörter Körperschaftsteuererhöhung, Verfassungswidrigkeit, Rückwirkung, Nettoprinzip, Gleichheitsgrundsatz, EK 02
Rechtsfrage: 1. Verstoßen die Regelung des § 38 Abs. 5 und 6 KStG (i.d.F. des JStG 2008) und die damit herbeigeführte zwangsweise Besteuerung des EK 02 gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot und gegen das Nettoprinzip? Verstößt die Beschränkung des Optionsrechts i.S. des § 34 Abs. 16 KStG auf bestimmte Körperschaften gegen den Gleichheitsgrundsatz? - 2. Das Verfahren wurde durch Beschluss vom 8.6.2016 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 2 BvR 988/16 ausgesetzt. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 18.03.2014
Vorinstanz/AZ: 6 K 2087/11 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 20 08
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.06.2016
Erledigungs-Az: I R 37/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung / Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 8.6.2016) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.