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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 36/17 (BFH) |
§§: | AO § 163, AO § 227, UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2 |
Schlagwörter | Sachliche Billigkeit, Übergangsregelung, Ermessen, Erlass, Organschaft |
Rechtsfrage: | Darf eine GmbH im Billigkeitswege unter Hinweis auf die Übergangsregelung im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 5.7.2011 (BStBl. 2011 I S. 703) so behandelt werden, als wäre sie im Rahmen einer Organschaft i.S. von § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG in das Unternehmen einer anderen GmbH eingegliedert? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 24.05.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1543/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 23 23 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.09.2019 |
Erledigungs-Az: | V R 36/17 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 19 00 |