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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 60/05 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, EStG § 12 Nr. 1 |
Schlagwörter | Doppelte Haushaltsführung, Alleinstehender, Kostenbeteiligung |
Rechtsfrage: | Setzt die Berücksichtigung der Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung bei einem Alleinstehenden grundsätzlich eine maßgebliche finanzielle Beteiligung an den Kosten für die Wohnungseinheit/der Haushaltsführung am Lebensmittelpunkt voraus? Kann bei einer unentgeltlichen Überlassung der Wohnung im Elternhaus die Beteiligung auch in Form von Hauswartungs-, Reparatur-, Gartenpflegetätigkeiten oder Ähnlichem bestehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 29.06.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 2622/03 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 1755 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 46 32 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.06.2007 |
Erledigungs-Az: | VI R 60/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 29 07 |