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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 122/99
§§: EStG § 70 Abs 2, EStG § 32 Abs 4 S 2, AO 1977 § 175 Abs 1 Nr 2, AO 1977 § 173 Abs 1
Schlagwörter Kindergeld, Rückforderung, Änderung, Grenzbetrag
Rechtsfrage: Sind die Vorschriften der Abgabenordnung über die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden auch für die Aufhebung und Änderung von Kindergeldfestsetzungen anzuwenden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen rückwirkend wegen Überschreitung der Einkommensgrenze weggefallen sind? Kann ein nach Ablauf des Kalenderjahres geänderter Kindergeldbescheid erneut geändert werden, wenn zum Zeitpunkt der zweiten Änderung der gleiche Sachverhalt vorliegt, oder ist dies nur bei Vorliegen neuer Tatsachen möglich? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 05.05.1999
Vorinstanz/AZ: II 651/97 Ki
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 906
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.07.2001
Erledigungs-Az: VI R 122/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 13 63