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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 21/15 (BFH) |
| §§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, AO § 42 |
| Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Gestaltungsmissbrauch, Mantelkauf, Darlehensforderung |
| Rechtsfrage: | Ist ein GmbH-Anteilserwerb durch Mantelkauf und ein gleichzeitiger Erwerb von Darlehensforderungen gegen die GmbH durch die Ehefrau des Anteilserwerbers erheblich unterhalb des Nennwerts missbräuchlich i.S. des § 42 AO mit der Folge, dass die über die Anschaffungskosten der Ehefrau hinausgehenden Darlehenstilgungen durch die GmbH verdeckte Gewinnausschüttungen beim Anteilserwerber darstellen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 24.04.2015 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 19/11 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2015 S. 1150 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 14 23 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 11.12.2018 |
| Erledigungs-Az: | VIII R 21/15 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 05 22 |