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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 140/97
§§: AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1, DBA-China Art. 15 Abs. 2
Schlagwörter Ausland, Doppelbesteuerung, Neue Tatsache, Änderung
Rechtsfrage: Hat ein unbeschränkt Steuerpflichtiger unter Anwendung der 183-Tage-Regelung des Art. 15 Abs. 2 DBA-China im Inland steuerfreien Arbeitslohn bezogen? War das FA aufgrund von entsprechenden Feststellungen über die Tätigkeit in China durch eine Lohnsteuer-Außenprüfung berechtigt, den Einkommensteuerbescheid nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 unter Einbeziehung des Auslandslohns zu ändern, oder handelt es sich für das FA um keine neue Tatsache? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 04.03.1997
Vorinstanz/AZ: 8 K 3413/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.05.1998
Erledigungs-Az: I R 140/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 20 72