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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 47/05
§§: EStG § 49, AO 1977 § 37 Abs. 2, AO 1977 § 47, AO 1977 § 229, AO 1977 § 220
Schlagwörter Beschränkte Steuerpflicht, Zinsabschlagsteuer, Erstattungsanspruch, Verjährung, Billigkeit
Rechtsfrage: Ab welchem Zeitpunkt beginnt die Verjährungsfrist für den Erstattungsanspruch aufgrund von beschränkter Steuerpflicht zu Unrecht einbehaltener Zinsabschlagsteuer zu laufen? Hängt die Verjährung von der Klärung der Frage im Feststellungsbescheid ab, ob der Steuerpflichtige beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 10.05.2005
Vorinstanz/AZ: 7 K 878/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 33 98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.06.2006
Erledigungs-Az: I R 47/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 47 85