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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 79/01
§§: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5
Schlagwörter Arbeitszimmer, Arbeitsplatz, Außendienst, Haupttätigkeit
Rechtsfrage: Zum Tatbestandsmerkmal "Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit" eines angestellten Verkaufsleiters ohne eigenen Arbeitsplatz, wenn er den Hauptteil seiner beruflichen Leistungen im Arbeitszimmer verrichtet und lediglich zur Präsentation seiner Arbeit die Kunden in seinem Vertriebsgebiet an ca. 130 Tagen im Jahr aufsucht? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 10.05.2001
Vorinstanz/AZ: 7 K 3440/98 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 77 81
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.06.2003
Erledigungs-Az: VI R 79/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 45 90