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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 63/11 (BFH) |
§§: | AO § 37 Abs. 2 |
Schlagwörter | Rückforderung, Erstattung, Leistungsempfänger, Kreditinstitut |
Rechtsfrage: | Rückforderung einer Umsatzsteuererstattung vom Kreditinstitut, bei dem der Erstattungsbetrag auf einem (bereits aus dem technischen Bestand der laufenden Konten entnommenen) Konto verbucht und zur Tilgung eigener Forderungen gegen die Gesellschafter der Steuerschuldnerin später umgebucht worden ist. Ist die Bank Leistungsempfängerin i.S. des § 37 Abs. 2 AO, sofern die auf dem noch nicht abgerechneten, bei ihr geführtem Konto verbuchten Beträge in eigenem Interesse auf eigene Forderungen umgebucht worden sind? Ist die eigene Zweckbestimmung der Bank dann unbeachtlich, wenn der Steuerpflichtige tatsächlich in den Genuss der Erstattung kommt? Mangelhafte Sachverhaltsermittlung hinsichtlich der Frage, ob das Konto vor Überweisung des Finanzamts erloschen war bzw. gekündigt worden ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 30.09.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 3407/08 AO |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 38 09 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.10.2012 |
Erledigungs-Az: | VII R 63/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 10 46 |