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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 57/13 (BFH) |
§§: | AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, AO § 162 |
Schlagwörter | Änderung, Nachträgliche Tatsache, Schätzung, Gewinnerhöhung |
Rechtsfrage: | Mögliche Änderung nach § 173 AO eines auf geschätzten Besteuerungsgrundlagen beruhenden Bescheides - steuerliche Beurteilung eines sog. "Abschreibungsdarlehens": Liegen nachträglich bekanntgewordene Tatsachen nach einer vorangegangenen Gewinnschätzung dann vor, wenn sich aus einer Gesamtwürdigung der Tatsachen eine abweichende Steuer ergibt (hier: Erhöhung des Gewinns um Einnahmen aus einem Bierbezugsvertrag, soweit dieser Geschäftsvorfall bereits bei Schätzung bekannt war)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 04.03.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 279/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 22 99 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.07.2016 |
Erledigungs-Az: | X R 57/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 28 12 |