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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 56/13 (BFH) |
§§: | EStG § 34 Abs. 3 Satz 1, AO § 351 |
Schlagwörter | Veräußerungsgewinn, Wahlrecht, Änderung, Rücknahme, Tarifermäßigung |
Rechtsfrage: | Rücknahme des Antrags auf ermäßigte Besteuerung eines Veräußerungsgewinns: Eröffnet § 34 Abs. 3 Satz 1 EStG ein unbefristetes Wahlrecht, das ohne Einschränkung durch § 351 AO auch noch nach Ergehen eines Änderungsbescheides ausgeübt werden kann? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 19.11.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 3624/11 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 01 69 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.12.2015 |
Erledigungs-Az: | X R 56/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 04 56 |