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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV B 140/99
§§: AO § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Schlagwörter Änderung, Neue Tatsache
Rechtsfrage: Darf das FA den Einkommensteuerbescheid gemäß § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO ändern, wenn es erst nach Ergehen des ursprünglichen Bescheids erfährt, dass an den Kläger eine sogenannte Nichtvermarktungsprämie gezahlt worden ist? - Gilt dies auch dann, wenn der zuständige Sachbearbeiter beim Erlass des ursprünglichen Einkommensteuerbescheides aufgrund einer Investitionszulageverfahrens wusste, dass der Kläger beim HZA einen Antrag auf Nichtvermarktungsprämie gestellt hatte? - Muss im Rahmen des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO die Unkenntnis von Tatsachen rechtserheblich, d.h. für die ursprüngliche Veranlagung ursächlich gewesen sein?
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 25.08.1999
Vorinstanz/AZ: 8 K 1892/94 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 1264
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.03.2001
Erledigungs-Az: IV B 140/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig