Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 8/00
§§: AO 1977 § 71, AO 1977 § 370 Abs 1
Schlagwörter Nacherhebung, Steuerhinterziehung, Beihilfe, Ermessen
Rechtsfrage: Haftung für nacherhobene Eingangsabgaben (wegen zur niedriger Zollwertanmeldung). Liegt Steuerhinterziehung (durch Unterlassen) vor? Hat die Behörde ihr Auswahlermessen falsch angewendet, weil sie erst während des FGlichen Verfahrens weitere Personen in Haftung genommen hat? War die Nacherhebung beim Kläger ausgeschlossen, weil durch Selbstanzeige keine strafrechtlich verfolgbaren Handlungen vorlagen (Art. 3 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 1697/79)? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 25.08.1999
Vorinstanz/AZ: 7 K 2815/96
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 295
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 60 82
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.11.2000
Erledigungs-Az: VII R 8/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 64 02