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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 83/04
§§: EStG § 24 a, EStG § 2 Abs. 3
Schlagwörter Altersentlastungsbetrag, Mindestbesteuerung, Verlustausgleich
Rechtsfrage: Sind bei der Ermittlung der positiven Summe der Einkünfte gemäß § 24 a EStG ab dem Veranlagungszeitraum 1999 die Vorschriften über den Verlustausgleich in § 2 Abs. 3 EStG zu beachten? Führt die Verlustausgleichsbeschränkung dazu, dass die Summe der Einkünfte i.S. des § 24 a EStG positiv wird und der Altersentlastungsbetrag deshalb zu gewähren ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 19.11.2002
Vorinstanz/AZ: 5 K 1762/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 21 27
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.11.2005
Erledigungs-Az: III R 83/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 16 76