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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 31/06 |
§§: | FGO § 56 Abs. 2 Satz 1 |
Schlagwörter | Wiedereinsetzung, Büroversehen |
Rechtsfrage: | Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Erkrankung des Bevollmächtigten: Liegt ein Büroversehen vor, wenn eine Bürokraft im Verantwortungsbereich des Bevollmächtigten tätig wird? Ist für Fristüberprüfungen während der Krankheitsdauer des Bevollmächtigten ein Vertreter hinzuzuziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 30.03.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 1237/06 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2006 S. 1338 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 24 29 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.10.2007 |
Erledigungs-Az: | I R 31/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 17 56 |