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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 59/03
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1, EStG § 2 Abs. 2
Schlagwörter Einkünfte, Verfassung, Sonderausgabe, Kindergeld
Rechtsfrage: Sind für den kindergeldrechtlichen Grenzbetrag aufgrund verfassungskonformer Auslegung nicht die in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG aufgeführten "Einkünfte" maßgeblich, sondern das Einkommen (nach Abzug sämtlicher Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 16.04.2003
Vorinstanz/AZ: 7 K 723/98 Ki
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 25 59
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.11.2003
Erledigungs-Az: VIII R 59/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 05 45