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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 34/04 |
| §§: | EStG § 33 a Abs. 1, BGB § 1602 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Unterhalt, Zivilrechtliche Bedürftigkeit, außergewöhnliche Belastung |
| Rechtsfrage: | Inwieweit setzt die Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen für den arbeitslosen volljährigen Sohn mit abgeschlossener Berufsausbildung die zivilrechtliche Bedürftigkeit voraus (vgl. auch III R 43/03)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Berlin |
| Vorinstanz/Datum: | 09.07.2004 |
| Vorinstanz/AZ: | 9 K 9256/01 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 05 87 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 22.03.2005 |
| Erledigungs-Az: | III R 34/04 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |