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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 10/16 (BFH) |
§§: | UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3, UStG § 14 c Abs. 2 Satz 2, UStG § 17 Abs. 2 Nr. 2, UStG § 17 Abs. 1 Satz 2, RL 2006/112/EG Art. 185 Abs. 1 |
Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Blockheizkraftwerk, Schneeballsystem, Berichtigung, Unberechtigter Steuerausweis |
Rechtsfrage: | Vorsteuerabzug aus einer Vorausrechnung über ein noch nicht geliefertes Blockheizkraftwerk: 1. Steht dem Erwerber der Vorsteuerabzug aus der Vorausrechnung zu, wenn er in ein betrügerisches Schneeballsystem einbezogen wurde und das Blockheizkraftwerk nicht geliefert wurde? - 2. Ist ein von dem gutgläubigen Erwerber bereits geltend gemachter Vorsteuerabzug gemäß § 17 Abs. 2 UStG i.V.m. Art. 185 Abs. 1 MwStSystRL zu berichtigen oder stehen einer Berichtigung die vom EuGH im Urteil FIRIN vom 13.3.2014 Rs C-107/13 (EU:C:2014:151 = SIS 14 10 42) aufgestellten Grundsätzen entgegen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 16.07.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 1376/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 19 99 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.12.2018 |
Erledigungs-Az: | XI R 10/16 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren XI R 10/16 ist durch Beschluss vom 14.2.2017 bis zur Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-661/16 ausgesetzt. -- Nach Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Kollroß durch Urteil vom 31.5.2018 Rs C-660/16 und C-661/16 wird das Verfahren XI R 10/16 fortgeführt. -- Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 22 45 |