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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 20/08 |
§§: | UStG 1999 § 18 Abs. 9 Satz 5, Richtlinie 79/1072/EWG Art. 6 |
Schlagwörter | Vorsteuervergütung, Unterschrift, Gemeinschaftsrecht, Diskriminierungsverbot, Verhältnismäßigkeit, EG, EU |
Rechtsfrage: | Muss ein Antrag auf Vorsteuervergütung gemäß § 18 Abs. 9 UStG 1999 vom Antragsteller eigenhändig unterschrieben werden? Verstößt die Regelung des § 18 Abs. 9 Satz 5 UStG 1999 gegen Gemeinschaftsrecht (Art. 3 und Art. 6 der Richtlinie 79/1072/EWG), gegen das Diskriminierungsverbot, den Effektivitäts- und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 19.10.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1629/05 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2007 S. 635 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 11 52 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.11.2010 |
Erledigungs-Az: | XI R 20/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren XI R 20/08 ist bis zur Entscheidung des EuGH in der Rs. C-433/08 ausgesetzt (Beschluss vom 27.11.2008). - Erledigung der Hauptsache |