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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 26/17 (BFH) |
§§: | UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, AO § 42 Abs. 1 Satz 1, AO § 42 Abs. 2 Satz 1, UStG § 19 |
Schlagwörter | Umsatz, Zurechnung, Gestaltungsmissbrauch, Kleinunternehmer, Kommanditgesellschaft |
Rechtsfrage: | Abweichende Zurechnung von Umsätzen unter Missbrauchsgesichtspunkten: Können einer Steuerberatungs-GmbH als Kommanditistin, die an mehreren Kommanditgesellschaften beteiligt ist, die im eigenen Namen, aber ohne eigenes Personal und ohne eigene Sachmittel für nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Kunden Buchführungsleistungen bzw. Lohnabrechnungsleistungen erbringen und deren Umsätze jeweils unter der Kleinunternehmergrenze bleiben, die Umsätze der Kommanditgesellschaften unter dem Gesichtspunkt eines Gestaltungsmissbrauchs zuzurechnen sein? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 21.06.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 7096/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 15 21 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.07.2018 |
Erledigungs-Az: | XI R 26/17 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 18 61 |