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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 29/07 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 12 Nr. 3, AO § 37 Abs. 2
Schlagwörter Kindergeld, Grenzbetrag, Lohnsteuer, Einkünfte
Rechtsfrage: Rückforderung wegen Grenzbetragsüberschreitung und Einkunftsbegriff: Sind außer den Sozialversicherungsbeiträgen auch die Lohnsteuer, Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag nicht in die Berechnungsgröße des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG einzubeziehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 29.06.2006
Vorinstanz/AZ: 2 K 183/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 29 51
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.09.2008
Erledigungs-Az: III R 29/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 05 91