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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 21/17 (BFH) |
§§: | AO § 141, EStG § 18, EStG § 15 |
Schlagwörter | Buchführungspflicht, Abgrenzung, Freiberufliche Tätigkeit |
Rechtsfrage: | Ist ein externer Datenschutzbeauftragter gemäß § 141 AO verpflichtet Bücher zu führen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 25.07.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1403/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 25 35 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.01.2020 |
Erledigungs-Az: | VIII R 27/17 |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 27/17 - Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 02 48 |