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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 61/06
§§: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3
Schlagwörter Fahrtätigkeit, Verpflegungsmehraufwand, Fahrzeug
Rechtsfrage: Ist das Verlassen des Betriebsgeländes Voraussetzung für das Vorliegen einer Fahrtätigkeit und liegt diese auch dann vor, wenn das geführte Selbstladetransportfahrzeug im wesentlichen im Be- und Entladen des Fahrzeugs und zum Verbringen des Abbaumaterials auf dem Untertage-Betriebsgelände (Grubenbetrieb mit ca. 500 km unterirdischem Wegenetz) besteht? Erfüllt das Bedienen des Selbstladetransportfahrzeugs den Begriff der Fahrzeugeigenschaft oder handelt es sich hier wegen der speziellen Konstruktion um eine (selbstfahrende) Arbeitsmaschine? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 29.06.2006
Vorinstanz/AZ: 1 K 2189/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 04 93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.06.2009
Erledigungs-Az: VI R 61/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 29 89