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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 50/08 (BFH) |
| §§: | EStG § 4 Abs. 4, EStG § 6, HGB § 255, AO § 42 |
| Schlagwörter | Schiff, Fonds, Finanzierungskosten, Betriebsausgabe, Anschaffungsnebenkosten |
| Rechtsfrage: | Gestaltungsmissbrauch bei einem Schiffsfonds: Stellen bei einer gewerblich tätigen Ein-Schiffs-Gesellschaft Finanzierungsvermittlungskosten sofort abzugsfähige Betriebsausgaben oder Anschaffungsnebenkosten des Schiffes dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Hamburg |
| Vorinstanz/Datum: | 15.10.2008 |
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 210/06 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 08 03 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 14.04.2011 |
| Erledigungs-Az: | IV R 50/08 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 23 36 |