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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 69/08 (BFH)
§§: EStG § 33, EStG § 33 a Abs. 2 Satz 1, EStG § 32 Abs. 6, GG Art. 6, GG Art. 3 Abs. 1, BGB § 1610
Schlagwörter Studiengebühr, Außergewöhnliche Belastung, Privatschule, Unterhalt, Verfassungswidrigkeit
Rechtsfrage: Ist der Ausbildungsfreibetrag des § 33 a Abs. 2 Satz 1 EStG bei besonders kostenintensiven Inlandsstudien bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2004 nicht mehr verfassungskonform? Sind daher Studiengebühren an einer privaten Hochschule über die Pauschalen des § 32 Abs. 6 EStG und des § 33 a Abs. 2 EStG als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG abzugsfähig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 16.07.2008
Vorinstanz/AZ: 4 K 205/06 (4)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 42 69
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.12.2009
Erledigungs-Az: VI R 63/08
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an VI. Senat - neues Aktenzeichen: VI R 63/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 02 66