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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 48/08 (BFH)
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage
Rechtsfrage: Zusammenfassung dreier Immobilienfonds: Findet § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG keine Anwendung, da es sich um ein Rechtsgeschäft handelt, das darauf abzielte, Vermögen im Wege der Zusammenfassung dreier GbRs zu übertragen? Ist eine Durchbrechung des Stichtagsprinzips für vor dem 31.3.1999 verwirklichte Erwerbsvorgänge auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage auch im Fall des § 1 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 7 GrEStG zulässig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 16.07.2008
Vorinstanz/AZ: 11 K 1297/03 B
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 04 02
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.02.2011
Erledigungs-Az: II R 48/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 18 25