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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 9/01 |
§§: | EStG § 52 Abs. 15 S. 11, EStG § 52 Abs. 15 S. 6, EStG § 4 Abs. 1 S. 2, EStR Abschn 14 Abs. 9, EStR Abschn 14 Abs. 4 |
Schlagwörter | Entnahme, Grundstück, Sonderbetriebsvermögen, Kommanditgesellschaft, Privatvermögen, Gewinnverwirklichung |
Rechtsfrage: | Konnte eine im Alleineigentum der Kommanditistin stehende, als Sonderbetriebsvermögen I bei der KG bilanzierte, von der Kommanditistin zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung nach Einführung der Konsumgutlösung gemäß § 52 Abs. 15 EStG 1987 steuerfrei ins Privatvermögen entnommen werden, wenn die KG diese Wohnung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung an eine GmbH als Betriebsunternehmen weiterverpachtet hatte, bei der die Kommanditistin als Prokuristin nichtselbständig tätig war und als Gegenleistung dafür die Wohnung kostenlos nutzen durfte? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 27.12.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 3947/95 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 622 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 80 02 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.01.2002 |
Erledigungs-Az: | VIII R 9/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 69 15 |