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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 57/13 (BFH)
§§: AO § 162 Abs. 1, AO § 162 Abs. 2 Satz 1, AO § 162 Abs. 2 Satz 2, FGO § 76 Abs. 1
Schlagwörter Schätzung, Amtsermittlungspflicht, Willkür
Rechtsfrage: Schätzungsrahmen bei erheblichen Schwankungen nachweisbarer Jahresumsätze über mehrere Jahre: Hätte das FG im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht aufklären müssen, ob der Kläger im Streitjahr gesundheitlich überhaupt in der Lage war, den geschätzten Jahresumsatz zu erzielen? Verstoß der Schätzung gegen das Willkürverbot? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 15.04.2013
Vorinstanz/AZ: 5 K 1967/10
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2014 S. 17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 05 20
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.03.2015
Erledigungs-Az: VIII R 57/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig