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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 14/17 (BFH) |
§§: | EStG § 70 Abs. 3, AO § 5 |
Schlagwörter | Ermessen, Änderungsvorschrift, Kindergeld |
Rechtsfrage: | Stellt § 70 Abs. 3 Satz 1 EStG eine Ermessensnorm dar, die es den Familienkassen aufgibt, bei der Entscheidung über Aufhebungen oder Änderungen von Kindergeldfestsetzungen ein Ermessen auszuüben oder lässt § 70 Abs. 3 Satz 1 EStG lediglich eine gebundene Entscheidung zu, die die Familienkassen bei Vorliegen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen zu einer Aufhebung oder Änderung von Kindergeldfestsetzungen verpflichtet? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 17.10.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1307/14 (Kg) |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 26 95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.02.2018 |
Erledigungs-Az: | III R 14/17 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 09 62 |