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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 22/09 (BFH)
§§: EStG § 12 Nr. 5, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7
Schlagwörter Ausbildungskosten, Pilot, Ausbildungsdienstverhältnis, Verfassungsmäßigkeit, Nettoprinzip, Rückwirkung
Rechtsfrage: Findet die Ausbildung eines Pilotenanwärters im Rahmen eines Dienstverhältnisses i.S. des § 12 Nr. 5 EStG statt? - Ist die Regelung des § 12 Nr. 5 EStG verfassungsmäßig? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 17.12.2008
Vorinstanz/AZ: 8 K 6331/06 B
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2009 S. 570
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 07 75
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.09.2011
Erledigungs-Az: VI R 22/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 38 84