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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 34/19 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 6, EStG § 31, EStG § 34 c, EStG § 22 Nr. 4 Satz 4 |
Schlagwörter | Kindergeld, Kinderfreibetrag, Anrechnung, Europäische Union, Parlament, Doppelbesteuerung, EG, EU |
Rechtsfrage: | Günstigerprüfung Kindergeld/Kinderfreibetrag bei Europaabgeordneten: Hat das FA bei der Günstigerprüfung die tarifliche Einkommensteuer mit und ohne Kinderfreibetrag gegenüber zu stellen oder ist es berechtigt das Ergebnis nach Steueranrechnung i.S. von § 34 c EStG zu vergleichen? Welchen Einfluss hat eine etwaige Doppelbesteuerung von Europaabgeordneten auf das Ergebnis, da nach dem Abgeordnetenstatut eine Doppelbesteuerung von Europaabgeordneten mit EU-Steuer und nationaler Steuer zu vermeiden ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 17.04.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 1127/18 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 16 41 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.04.2021 |
Erledigungs-Az: | III R 34/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 15 43 |