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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-450/08 (EuGH)
§§: Richtlinie 69/335/EWG
Schlagwörter EG, EU, Gesellschaftsteuerrichtlinie, Notar, Beurkundungsgebühren, Rechtsgeschäft, Ansammlung von Kapital
Rechtsfrage: Ist die Richtlinie 69/335/EWG betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital (i.d.F. der RL 85/303/EWG) dahingehend auszulegen, dass die Gebühren, die ein beamteter Notar für die notarielle Beurkundung eines unter die Richtlinie fallenden Rechtsgeschäftes erhebt, Steuern i.S. der Richtlinie sind, wenn nach den anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften einerseits auch beamtete Notare als Notare tätig werden können und selbst Gläubiger der dafür entstehenden Gebühren sind und der Staat auf Grund eines generellen Verzichts keinen Anteil an den Beurkundungsgebühren für Geschäfte, die unter die Richtlinie fallen, erhält?
Vorinstanz: LG Tübingen
Vorinstanz/Datum: 30.09.2008
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2009 Nr. C 69 S. 16
Erledigungs-Vermerk: Streichung der Rechtssache