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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 50/01 |
§§: | EStG § 4 Abs. 4 |
Schlagwörter | Bewirtungsaufwendungen, Schweigepflicht |
Rechtsfrage: | Muss ein Anwalt gegenüber dem FA die teilnehmenden Personen und das Thema von Gesprächen anlässlich einer Bewirtung nennen, um den Abzug der Bewirtungsaufwendungen als Betriebsausgabe in Anspruch nehmen zu können? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 20.11.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 259/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 82 35 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.02.2004 |
Erledigungs-Az: | IV R 50/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 14 36 |