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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 50/96
§§: AO 1977 § 206, AO 1977 § 205, GrESWG (BY) Art. 4 Abs. 1, GrESWG (BY) Art. 2 Abs. 1
Schlagwörter Verbindliche Zusage, Treu und Glauben, Grunderwerbsteuer, Nacherhebung
Rechtsfrage: Bindung des Finanzamts an eine schriftlich erteilte Auskunft. Ist das Finanzamt - nach einer Anfrage des Steuerpflichtigen, ob für die Grunderwerbsteuerbefreiung des erworbenen Grundstücks eine Mindestgröße bzw. -fläche des zu errichtenden Gebäudes vorgeschrieben ist - an die vom zuständigen Sachbearbeiter erteilten Auskunft über die Höchstwohnfläche des Gebäudes (jedoch ohne Hinweis über die mindest zu bebauende Fläche) gebunden und nach Treu und Glauben gehindert, Grunderwerbsteuer gemäß Art. 4 Abs. 1 GrESWG (BY) nachzuerheben? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 28.02.1996
Vorinstanz/AZ: 4 K 1278/92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.12.1998
Erledigungs-Az: II R 50/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 58 26