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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 83/11 (BFH) |
§§: | EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa, EStG § 3 Nr. 3, EStG § 3 Nr. 62, EStG § 19 |
Schlagwörter | Grenzgänger, Pensionskasse, Schweiz, Kapitalabfindung, Sonstige Einkünfte, Steuerfreiheit |
Rechtsfrage: | Steuerliche Behandlung eines von einer Schweizer öffentlich-rechtlichen Pensionskasse gegenüber einem Grenzgänger im Jahr 2005 als Einmalzahlung geleisteten Vorbezugs zur Wohneigentumsförderung: Liegen gemäß § 22 Abs. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa mit einem Besteuerungsanteil von 50 % zu versteuernde sonstige Einkünfte vor oder handelt es sich um eine zwar steuerbare, aber nach § 3 Nr. 3 EStG 2005 steuerfreie Abfindung einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung? Steuerliche Behandlung der Beitragszahlungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Pensionskasse? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 07.07.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1285/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 02 61 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.09.2015 |
Erledigungs-Az: | I R 83/11 |
Erledigungs-Vermerk: | Zwischenurteil des BFH vom 20.8.2014 I R 83/11 = SIS 14 32 57 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 15 36, SIS 16 04 99 |