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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 54/08 (BFH) |
| §§: | ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 29 Abs. 1 Nr. 1 |
| Schlagwörter | Grundstücksschenkung, Rückgängigmachung, Erlöschen, Schenkungsteuer |
| Rechtsfrage: | Rückgängigmachung einer Grundstücksschenkung: Erlischt die Schenkungsteuer, wenn der Beschenkte weiterhin Eigentümer bleibt? Ist eine Grundstücksschenkung mit der Folge des Erlöschens der Schenkungsteuer rückgängig gemacht worden, wenn zwar der Schenkungsvertrag aufgehoben wurde, der Beschenkte aber das ihm geschenkte Grundstück nicht auf den Schenker zurück überträgt, sondern - aufgrund eines anderen Rechtsgeschäfts - weiterhin Eigentümer bleibt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 06.08.2008 |
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 3936/07 Erb |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 37 10 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 11.11.2009 |
| Erledigungs-Az: | II R 54/08 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 12 15 |