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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 11/13 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, EStG § 3 Nr. 64, EStG § 1, AO § 8
Schlagwörter Miete, Zweitwohnung, Auswärtstätigkeit, Doppelte Haushaltsführung, Lebensmittelpunkt, Regelmäßige Arbeitsstätte, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Steuerfreiheit, Unbeschränkte Steuerpflicht
Rechtsfrage: Sind Mietaufwendungen für eine Wohnung im Ausland als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Steuerpflichtige aufgrund einer zeitlich befristeten Auswärtstätigkeit bei einer ausländischen Tochtergesellschaft des Arbeitgebers zusammen mit seiner Familie im Ausland einen Zweitwohnsitz begründet? - Ist die betriebliche Einrichtung der ausländischen Tochtergesellschaft eine regelmäßige Arbeitsstätte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 14.01.2013
Vorinstanz/AZ: 11 K 3180/11 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2013 S. 429
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 08 96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.04.2014
Erledigungs-Az: VI R 11/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 18 70