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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 19/10 (BFH) |
| §§: | ErbStG § 20 Abs. 1 Satz 1, AO § 47, AO § 44 Abs. 2 Satz 1, ErbStG § 29 Abs. 1 Nr. 1 |
| Schlagwörter | Schenkungsteuer |
| Rechtsfrage: | Festsetzung von Schenkungsteuer gegenüber dem Schenker: Kann der Schenker nach einer zwischenzeitlichen Herabsetzung und Erstattung der ursprünglich festgesetzten und gezahlten Schenkungsteuer nach § 29 Abs. 2 ErbStG bei anschließender Festsetzung auf den ursprünglichen Steuerbetrag noch nach § 20 Abs. 1 S. 1 ErbStG in Anspruch genommen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 10.03.2010 |
| Vorinstanz/AZ: | 9 K 1550/09 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 24 52 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 29.02.2012 |
| Erledigungs-Az: | II R 19/10 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 13 77 |