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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs T-156/04 (EuG) |
| §§: | EG Art. 87 |
| Schlagwörter | Beihilfe, Strom, Gas, Frankreich, Rückstellung, Kapitalausstattung, EG, EU, Buchführung, Bilanz |
| Rechtsfrage: | Sind die Art. 3 und 4 der Entscheidung C (2003)4637 final der Kommission vom 16.12.2003 über die staatlichen Beihilfen, die Frankreich ihr und dem Sektor der Strom- und Gaswirtschaft in Form von Buchungs- und steuerlichen Maßnahmen gewährte, die 1997 anlässlich einer Umstrukturierung der Bilanz von Electricité de France (EDF) getroffen wurden, nichtig? Hilfsweise, sind die Art. 3 und 4 der angefochtenen Entscheidung insoweit nichtig, als der von EDF zurückzahlende Betrag ganz erheblich überhöht gewesen ist? |
| Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2004 Nr. C 179 S. 12 |
| Erledigendes Gericht: | EuG |
| Erledigungs-Datum: | 15.12.2009 |
| Erledigungs-Az: | Rs T-156/04 |