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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 77/97
§§: InvZulG § 2 Satz 1, BewG § 93, BewG § 94, BewG § 68
Schlagwörter Kabel, Bewegliches Wirtschaftsgut, Gebäude
Rechtsfrage: In Schächten erfolgte Verkabelung der EDV-Anlage als bewegliches Wirtschaftsgut oder wesentlicher Gebäudebestandteil? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 13.08.1997
Vorinstanz/AZ: II 250/93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.11.1999
Erledigungs-Az: III R 77/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 04 65