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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 41/14 (BFH) |
§§: | EStG § 17 Abs. 2, EStG § 17 Abs. 4 |
Schlagwörter | Auflösungsverlust, Insolvenz, Zeitpunkt, Wesentliche Beteiligung |
Rechtsfrage: | Zeitpunkt über die Geltendmachung eines Auflösungsverlustes nach § 17 EStG: Konnte bereits bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Aktiengesellschaft (2001) nicht mehr mit einer Zuteilung / Rückzahlung aus dem Gesellschaftsvermögen gerechnet werden? Welche Bedeutung erlangen dabei die getroffenen Aussagen im Bericht des vorläufigen Insolvenzverwalters? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 05.05.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 1340/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 02 85 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.10.2015 |
Erledigungs-Az: | IX R 41/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 02 49 |