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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 38/00 | 
| §§: | EStG § 50 d Abs 1 a, EStG § 44 d, AO 1977 § 42 | 
| Schlagwörter | Domizilgesellschaft, Basisgesellschaft, Kapitalertragsteuer, Erstattung, Steuerbescheid, Ausland | 
| Rechtsfrage: | Hat eine in den Niederlanden ansässige Holdinggesellschaft einen Anspruch darauf, dass die Kapitalertragsteuer auf die Gewinnausschüttung ihrer inländischen Tochter-GmbH gemäß § 44 d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG auf 5 v.H. ermäßigt und der darüber hinausgehende Betrag gemäß § 50 d Abs. 1 EStG erstattet wird oder ist sie als Basisgesellschaft gemäß § 50 d Abs. 1 a EStG zu beurteilen? - Zulassung durch FG - | 
| Vorinstanz: | FG Köln | 
| Vorinstanz/Datum: | 16.12.1999 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 5329/98 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 56 84 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 20.03.2002 | 
| Erledigungs-Az: | I R 38/00 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 84 91 | 
